Keine Nebensache – die Nebenkosten!
Haben Sie schon mal ihre Nebenkostenabrechnung prüfen lassen? Die so genannte „Zweite Miete“ steigt dramatisch. Jede zweite Abrechnung aber ist falsch. Immer wieder stoßen unsere Mietrechtsjuristen bei der überprüfung auf haarsträubende Fehler! Die Betriebskostenverordnung regelt, welche kalten und warmen Betriebskosten Sie zu zahlen haben. Grundsätzlich gilt für die Nebenkosten: Der Vermieter darf nur die Posten berücksichtigen, die auch im Mietvertrag aufgeführt sind. Wichtig ist, dass die Nebenkostenabrechnung sich immer auf einen Zeitraum von zwölf Monaten erstreckt und nur die Kosten, die in diesem festgelegten Abrechnungszeitraum tatsächlich entstanden sind, darf der Vermieter bei der Abrechnung berücksichtigen.
Die Abrechnung muss einmal im Jahr erfolgen und spätestens zwölf Monate nach Ende des vereinbarten Zeitraumes vorliegen, es sei denn, der Vermieter kann nachweisen, dass er verspätete Abrechnungen nicht zu verantworten hat.
Kommen sie zu uns! Wir beraten und helfen! Erst prüfen – dann zahlen!
PDF-Dokumente zu diesem Thema:
- Checkliste „Kalte Betriebskosten“
- Checkliste „Heizkostenabrechnung“
- Betriebskostenspiegel 2006 für NRW
Mitglieder des Mietervereins Dorsten erhalten kostenloses Heizgutachten
In diesem Jahr erscheint erstmalig der bundesweite Heizspiegel. Mit Hilfe des Heizspiegels kann man die eigenen Heizkosten prüfen und mit den Durchschnittsverbräuchen und –kosten aus der regionalen Umgebung vergleichen. Für Mitglieder des Mietervereins Dorsten liegt dem Heizspiegel ein Gutschein über ein kostenloses Heizgutachten bei. Die Heizspiegel können während der Beratungsstunden abgeholt werden. Neumitglieder erhalten diesen Gutschein ebenfalls kostenlos mit der Übergabe der Begrüßungsunterlagen, so der Vorstand des Mietervereins Dorsten.